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Landgericht Rostock

Gerichtsstand in Mecklenburg-Vorpommern

Landgericht Rostock

Die Landgerichte sind in Deutschland für bestimmte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung unterschiedlicher Rechtsgebiete als höhere Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit verantwortlich.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der sekundären Gerichtsinstanz und haben nachfolgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Landgerichte erledigen die Rolle einer Berufungsinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen, indem sie Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse prüfen und eigene Rechtsurteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: Landgerichte sind in Strafsachen für die Verhandlung schwerwiegender Straftaten verantwortlich, die über die Zuständigkeit von Amtsgerichten hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Ihre Aufgaben umfassen die Entscheidung über die Schuld oder Unschuld des Beklagten sowie die Verhängung von Strafen.

  • Familienrecht: Die Übernahme familiengerichtlicher Aufgaben durch Landgerichte ist in einigen Bundesländern, besonders in größeren Städten, möglich.
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    2. Zuständigkeit:
    Die Verantwortlichkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen umfangreicheren geografischen Kreis im Verhältnis zu den Amtsgerichten, und in vielen Fällen sind sie für mehrere Amtsgerichtsbezirke verantwortlich. Diese regionale Verantwortung stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. Landgerichte übernehmen die Rolle der Instanz für Berufungen der Amtsgerichte und sind gleichzeitig die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit höheren Streitwerten hören sie Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte.

  • Strafrecht: Landgerichte sind für Strafsachen mit schwereren Vorwürfen verantwortlich, zu denen Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte gehören.

  • Landgerichte haben in einigen Bundesländern ebenfalls die Verantwortlichkeit für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

  • Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein bedeutender Bestandteil der deutschen Gerichtsbarkeit. Durch ihre Mitwirkung wird sichergestellt, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und von hoher Qualität ist.