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Landgericht Stralsund

Gerichtsstand in Mecklenburg-Vorpommern

Landgericht Stralsund

Die Landgerichte in Deutschland haben als höhere Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Verantwortung für bestimmte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der sekundären Gerichtsinstanz und haben folgende Hauptaufgaben:

  • Zivilsachen: Berufungsinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen sind die Landgerichte, die Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse überkontrollieren und eigene Rechtsurteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit übergeordneten Streitwerten oder rechtlicher Komplexität aussprechen.

  • Strafsachen: In Strafsachen sind Landgerichte für schwerwiegendere Vergehen verantwortlich, die über diejenigen hinausgehen, die vor Amtsgerichten verhandelt werden, wie beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Ihre Aufgaben umfassen die Entscheidung über Schuld oder Unschuld sowie die Verkündigung von Strafen.

  • Familienrecht: Familiengerichtliche Aufgaben können von Landgerichten in einigen Bundesländern, insbesondere in größeren Städten, übernommen werden.
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    2. Verantwortlichkeit:
    Landgerichte sind für einen größeren geografischen Kreis zuständig als die Amtsgerichte und übernehmen oft die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Die regionale Verantwortlichkeit dieser Gerichte stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Die Verantwortlichkeit von Landgerichten erstreckt sich als Berufungsinstanz über die Amtsgerichte und als Erstinstanz auf Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit höheren Streitwerten sind sie für Berufungsverfahren gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte zuständig.

  • Strafrecht: Handels- und Wettbewerbsrecht: Landgerichte übernehmen in einigen Bundesländern zudem die Verantwortlichkeit für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

  • Die Verantwortlichkeit von Landgerichten erstreckt sich in einigen Bundesländern auch auf Streitigkeiten im Bereich Handels- und Wettbewerbsrecht.

  • Landgerichte sind ein integraler Teil der deutschen Gerichtsbarkeit, da sie als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte wirken und sich mit rechtlich anspruchsvolleren Angelegenheiten beschäftigen. Durch ihre Mitwirkung wird sichergestellt, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und von hoher Güte ist.