Landgericht Stralsund
Gerichtsstand in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landgerichte in Deutschland haben als höhere Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Verantwortung für bestimmte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der sekundären Gerichtsinstanz und haben folgende Hauptaufgaben:
Landgerichte sind für einen größeren geografischen Kreis zuständig als die Amtsgerichte und übernehmen oft die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Die regionale Verantwortlichkeit dieser Gerichte stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Die Verantwortlichkeit von Landgerichten erstreckt sich als Berufungsinstanz über die Amtsgerichte und als Erstinstanz auf Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt. 3. Behandelte Rechtsgebiete:
Landgerichte sind ein integraler Teil der deutschen Gerichtsbarkeit, da sie als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte wirken und sich mit rechtlich anspruchsvolleren Angelegenheiten beschäftigen. Durch ihre Mitwirkung wird sichergestellt, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und von hoher Güte ist.