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Gerichtsstände Rex Lex

In den häufigsten Rechtssystemen existiert eine Stufenordnung von Instanzen, die jeweils verschiedene Rollen und Funktionen haben. Hier sind einige der häufigsten Instanzen und ihre allgemeinen Funktionen:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein mehrstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten wie auch Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die niederste} Gerichtsinstanz und haben die Funktion, Strafverfahren,Strafprozesse sowie Zivilsachen von geringerem Wert und Familienverfahren zu behandeln.
Landgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und besitzen die Aufgabe, Strafsachen sowie Zivilprozesse von höherem Geldwert und Handelsstreitigkeiten zu behandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die dritte Gerichtsinstanz und haben die Funktion, Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Landgerichte sowie Revisionen gegen Entscheidung der Amtsgerichte zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Instanz im Zivilrecht und Strafrecht und richtet in letzter Instanz über Revisionsverfahren, welche von den Oberlandesgerichten an ihn weitergereicht werden.

Es gibt zudem extra Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, die sich mit festen Tehmenbreoichen des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Sozialgerichte für die Entscheidung von Differenzen im Sozialrecht zuständig. Dazu gehören z.B. Auseinandersetzungen in Zusammenhang auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Die Struktur der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die niederste Instanz und sind in allen Bundesländern vorhanden. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Auseinandersetzungen im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Urteile der Sozialgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Rechtsentscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Rechtsentscheidungen der öffentlichen Verwaltung, wie beispielsweise Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Instanz über die Differenzen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Rechtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Instanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Entscheidung von Differenzen im Arbeitssgericht verantwortlich. Dazu gehören z.B. Differenzen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Die Struktur der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte wie auch das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Differenzen im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Rechtsentscheidungen der Arbeitssgerichte. Jedes Bundesland hat wenigstens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die dritte und letzte Instanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In Deutschland gibt es sowohl ordentliche wie auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat wenigstens ein Finanzgericht, das für die Entscheidung von Auseinandersetzungen verantwortlich ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Gerichtsinstanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die erste Gerichtsinstanz sind. Sofern ein Steuerpflichtiger mit einer Entscheidung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Einspruch einlegen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim Finanzgericht eingeben. Wenn das Finanzgericht die Klage abweist, kann der Steuerpflichtige Klage beim BFH einlegen. In letzter Gerichtsinstanz ist der BFH entscheidungsbefugt.