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Amtsgericht Obernburg am Main

Gerichtsstand im Freistaat Bayern

Amtsgericht ObernburgDie Stadt Obernburg am Main in Bayern hat ca. 9.000 Einwohner und liegt im Landkreis Miltenberg, mit den Orten Elsenfeld und erlenbach zusammen bildet die Stadt ein Mittelzentrum. Das Amtsgericht hObernburg hat eine Zweigstelle in Miltenberg am MAin, eine Stadt mit ungefähr 10.000 Einwohner. Das Amtsgericht Obernburg ist in Instanz dem Landgericht Aschaffenburg untergeordnet.

Amtsgerichte sind in Deutschland die unterste Ebene der ordentlichen Gerichtsbarkeit und haben eine entscheidende Aufgabe in der Rechtsprechung.

1. Aufgaben:


Die Amtsgerichte erfüllen mehrere wichtige Aufgaben im deutschen Rechtssystem:

Zivilsachen: Bei Amtsgerichten finden vor allem zivilrechtliche Rechtsangelegenheiten wie Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Streitigkeiten über Vertragsangelegenheiten ihre primäre Anlaufstelle.

Strafsachen: Bei Amtsgerichten werden in erster Instanz Strafsachen verhandelt, die weniger schwere Vergehen und Ordnungswidrigkeiten umfassen.

Familiensachen: Amtsgerichte sind für familiengerichtliche Rechtsangelegenheiten wie Scheidungen, Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten zuständig.

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Zuständigkeit:

Die Amtsgerichte haben in der Regel Befugnis für den geografischen Bezirk, in dem sie sich befinden. Sie sind in kleinere Amtsgerichtsbezirke unterteilt, um sicherzustellen, dass sie für regionale Rechtsangelegenheiten zuständig sind. Amtsgerichte behandeln Prozesse mit einem Streitwert bis 5000 Euro und in Strafsachen, bei denen nicht mit einer Haftstrafe von vier Jahren oder mehr zu rechnen ist, fungieren sie als erste Instanz.

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3. Behandelte Rechtsgebiete:

Amtsgerichte behandeln eine weites Spektrum von Rechtsthemen, hierunter fallen:
Zivilrecht: Das umfasst Fälle im Zusammenhang mit Vertragsrecht, Schadensersatz, Mietrecht, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Inkassoverfahren.

Strafrecht: Amtsgerichte verhandeln strafrechtliche Rechtsfälle, bei denen die Strafen normalerweise Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder gemeinnützige Arbeit betragen.

Familienrecht: Amtsgerichte sind zuständig für Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltszahlungen und Vormundschaftsangelegenheiten.

Die Amtsgerichte haben eine entscheidende Aufgabe bei der Bereitstellung von Justiz für die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, indem sie einen niedrigschwelligen Zugang zur Rechtsprechung bieten und Rechtsfälle in erster Instanz behandeln, bevor Berufungen an höhere Gerichte möglich sind.