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Amtsgericht Schwandorf

Gerichtsstand im Freistaat Bayern

Amtsgericht Schwandorfdei große Kreisstadt Schwandorf in Bayern hat etwa 29.000 Einwohner und liegt im Landkreis Schwandorf. Das Amtsgericht Schwandorf ist in Instanz dem Landgericht Amberg unterstellt

Amtsgerichte sind in Deutschland die unterste Ebene der ordentlichen Gerichtsbarkeit und haben eine entscheidende Aufgabe in der Rechtsprechung.

1. Aufgaben:


Die Amtsgerichte erfüllen einige wichtige Aufgaben im deutschen Rechtssystem:

Zivilsachen: Bei Amtsgerichten finden vor allem zivilrechtliche Rechtsangelegenheiten wie Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Streitigkeiten über Vertragsangelegenheiten ihre primäre Anlaufstelle.

Strafsachen: Strafsachen, die weniger schwerwiegende Vergehen und Ordnungswidrigkeiten betreffen, werden von Amtsgerichten in erster Instanz verhandelt.

Familiensachen: Für familiengerichtliche Rechtsangelegenheiten wie Scheidungen, Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten sind Amtsgerichte die zuständigen Institutionen.

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Verantwortlichkeit:

Die Befugnis von Amtsgerichten erstreckt sich normalerweise auf den geografischen Bezirk, in dem sie ansässig sind. Um sicherzustellen, dass sie für regionale Rechtsangelegenheiten zuständig sind, sind Amtsgerichte in kleinere Bezirke unterteilt. In Amtsgerichten werden Gerichtsverfahren mit einem Streitwert bis 5000 Euro und Strafsachen, bei denen nicht mit einer Haftstrafe von vier Jahren oder mehr zu rechnen ist, als Erstinstanz bearbeitet.

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3. Behandelte Rechtsgebiete:

Amtsgerichte behandeln eine breite Palette von Rechtsgebieten, darunter:
Zivilrecht: Zu diesem Thema gehören Rechtsfälle im Zusammenhang mit Vertragsrecht, Schadensersatz, Mietrecht, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Inkassoverfahren.

Strafrecht: Strafrechtliche Rechtsfälle, die von Amtsgerichten verhandelt werden, beinhalten normalerweise Strafen wie Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder gemeinnützige Arbeit.

Familienrecht: Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltszahlungen und Vormundschaftsangelegenheiten fallen in den Verantwortlichkeitsbereich der Amtsgerichte.

Die Amtsgerichte haben eine entscheidende Funktion bei der Bereitstellung von Justiz für die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, indem sie einen niedrigschwelligen Zugang zur Rechtsprechung bieten und Fälle in erster Instanz behandeln, bevor Berufungen an höhere Gerichte möglich sind.