Landgericht Ansbach
Gerichtsstand in Bayern
Bestimmte Aufgaben, Zuständigkeiten und behandelte Rechtsgebiete fallen in Deutschland unter die Verantwortung der Landgerichte, die eine übergeordnete Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit darstellen.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der zweiten Gerichtsinstanz und haben folgende Aufgaben:
Die Zuständigkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen größeren geografischen Kreis im Vergleich zu den Amtsgerichten, und häufig sind Landgerichte für zahlreiche Amtsgerichtsbezirke zuständig. Durch diese regionale Zuständigkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. In der Funktion der Berufungsinstanz für Amtsgerichte übernehmen Landgerichte auch die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr. 3. Behandelte Rechtsgebiete:
Landgerichte sind ein integraler Bestandteil der deutschen Gerichtsbarkeit, da sie als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte fungieren und sich mit rechtlich anspruchsvolleren Angelegenheiten beschäftigen. Landgerichte tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und qualitativ hochwertig ist.