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Landesarbeitsgericht Nordbayern

Gerichtsstand in Bayern

Landesarbeitsgericht Nordbayern

Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezialisierte Gerichte in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Bundeslandebene verantwortlich sind. Hier sind grundlegende Angaben zu ihren Aufgaben, Kompetenzen und behandelten Rechtsgebieten:

1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Berufungsinstanzen für Urteile der Arbeitsgerichte in erster Gerichtsinstanz zu dienen. Sie überprüfen Rechtsmittel gegen Rechtsentscheidungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Instanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Rolle, sicherzustellen, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen sorgfältig und gerecht abgehandelt werden.

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2. Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das jeweilige Bundesland, in dem sie sich befinden. Sie sind in der Regel für Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Verfahren sind sie die zweite Instanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.

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3. Behandelte Rechtsgebiete:

  • Kündigungsschutzrecht: In diesem Fall geht es um Berufungen gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in Relation auf Kündigungen, Abmahnungen und Entlassungen.

  • Arbeitsvertragsrecht: Sie entscheiden über Berufungen in Fällen, die arbeitsvertragliche Bestimmungen, Arbeitsbedingungen, Gehalt und andere arbeitsrechtliche Fragen betreffen.

  • Arbeitszeitrecht: Angelegenheiten im Bezug mit Arbeitszeitregelungen, Überstunden und Urlaubsansprüchen werden genauso von den Landesarbeitsgerichten abgehandelt.

  • Diskriminierung und Gleichbehandlung: Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung und anderen geschützten Merkmalen werden nachgeprüft.

  • Betriebsverfassungsrecht: Landesarbeitsgerichte behandeln Berufungen in Bezug auf der Betriebsverfassung und der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten.

  • Tarifrecht: Sie können über Berufungen in Tarifvertrags- und tariflichen Differenzen entscheiden.

  • Die Landesarbeitsgerichte haben eine besondere Aufgabe bei der Gewähr der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Landesebene. Sie tragen dazu bei, die Qualität und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht sicherzustellen und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Differenzen fair und gerecht abgehandelt werden.