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Landgericht Amberg

Gerichtsstand in Bayern

Landgericht Amberg

Übernahme bestimmter Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung unterschiedlicher Rechtsgebiete sind die Hauptaufgaben der Landgerichte, die in Deutschland als höhere Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit agieren.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der zweiten Instanz und haben folgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Landgerichte agieren in Zivilsachen als Instanz für Berufungen der Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte, indem sie Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse übernachprüfen und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: Die Verantwortlichkeit von Landgerichten in Strafsachen erstreckt sich auf Vergehen, die schwerwiegender sind als diejenigen vor Amtsgerichten, wie beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Landgerichte entscheiden über Schuld oder Unschuld des Angeklagten und verhängen entsprechende Strafen.

  • Familienrecht: Die Übernahme familiengerichtlicher Aufgaben durch Landgerichte ist in einigen Bundesländern, besonders in größeren Städten, möglich.
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    2. Verantwortlichkeit:
    Landgerichte sind für einen größeren geografischen Kreis verantwortlich als die Amtsgerichte und übernehmen häufig die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Die regionale Zuständigkeit dieser Gerichte stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte agieren sowohl als Berufungsinstanz für Amtsgerichte als zudem als Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit höheren Streitwerten gehören zu ihren Aufgaben.

  • Strafrecht: Schwerwiegende Strafsachen wie Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte fallen in den Verantwortlichkeitsbereich der Landgerichte.

  • Landgerichte haben in einigen Bundesländern ebenfalls die Zuständigkeit für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

  • Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein bedeutender Bestandteil der deutschen Gerichtsbarkeit. Durch ihre Mitwirkung wird sichergestellt, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und von hoher Güte ist.