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Landgericht Nürnberg-Fürth

Gerichtsstand in Bayern

Landgericht  Nürnberg-Fürth

Die Landgerichte sind in Deutschland für spezifische Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung unterschiedlicher Rechtsgebiete als übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der sekundären Gerichtsinstanz und haben nachfolgende Hauptaufgaben:

  • Zivilsachen: Als Instanz für Berufungen der Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen prüfen Landgerichte Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse, während sie eigene Rechtsurteile in komplexeren Fällen mit übergeordneten Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: In Strafsachen sind Landgerichte für schwerwiegendere Vergehen zuständig, die über diejenigen hinausgehen, die vor Amtsgerichten verhandelt werden, wie beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Ihre Aufgaben umfassen die Entscheidung über Schuld oder Unschuld sowie die Verkündigung von Strafen.

  • Familienrecht: In größeren Städten und einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, dass Landgerichte familiengerichtliche Aufgaben erledigen.
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    2. Zuständigkeit:
    Die Zuständigkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen größeren geografischen Kreis im Verhältnis zu den Amtsgerichten, und häufig sind Landgerichte für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig. Durch diese regionale Verantwortlichkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Als Berufungsinstanz der Amtsgerichte fungieren Landgerichte und dienen als Erstinstanz für Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit übergeordneten Streitwerten sind sie für Berufungsverfahren gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte verantwortlich.

  • Strafrecht: Handels- und Wettbewerbsrecht: Landgerichte übernehmen in einigen Bundesländern auch die Verantwortlichkeit für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

  • Die Zuständigkeit von Landgerichten erstreckt sich in einigen Bundesländern zudem auf Streitigkeiten im Bereich Handels- und Wettbewerbsrecht.

  • Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein bedeutender Teil der deutschen Gerichtsstruktur. Ihr Engagement gewährleistet die Einheitlichkeit und Qualität der Rechtsprechung in Deutschland.