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Landgericht Deggendorf

Gerichtsstand in Bayern

Landgericht Deggendorf

Als höhere Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit erledigen die Landgerichte in Deutschland spezifische Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung unterschiedlicher Rechtsgebiete.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der zweiten Instanz und haben nachfolgende Hauptaufgaben:

  • Zivilsachen: Landgerichte übernehmen die Rolle einer Berufungsinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen, indem sie Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse nachprüfen und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit übergeordneten Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: In Strafsachen haben Landgerichte die Verantwortlichkeit für schwerwiegendere Straftaten im Vergleich zu Amtsgerichten, wozu beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte gehören. Die Entscheidung über Schuld oder Unschuld des Beklagten sowie die Verkündigung von Strafen obliegen ihnen.

  • Familienrecht: Landgerichte können in einigen Bundesländern, vor allem in größeren Städten, zudem familiengerichtliche Aufgaben übernehmen.
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    2. Zuständigkeit:
    Die Verantwortlichkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen größeren geografischen Bezirk im Vergleich zu den Amtsgerichten, und oft sind Landgerichte für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig. Durch diese regionale Zuständigkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte erledigen die Rolle der Berufungsinstanz für Amtsgerichte und sind gleichzeitig die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit höheren Streitwerten hören sie Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte.

  • Strafrecht: Die Verantwortlichkeit von Landgerichten erstreckt sich in einigen Bundesländern auch auf handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

  • In einigen Bundesländern sind Landgerichte zudem in handels- und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten verantwortlich.

  • Als entscheidender Teil der deutschen Gerichtsstruktur dienen Landgerichte, indem sie die Rechtsmittelinstanz für mehrere Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte darstellen und sich mit komplexeren rechtlichen Angelegenheiten befassen. Durch ihre Mitwirkung wird sichergestellt, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und von hoher Qualität ist.