Landgericht Deggendorf
Gerichtsstand in Bayern
Als höhere Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit erledigen die Landgerichte in Deutschland spezifische Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung unterschiedlicher Rechtsgebiete.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der zweiten Instanz und haben nachfolgende Hauptaufgaben:
Die Verantwortlichkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen größeren geografischen Bezirk im Vergleich zu den Amtsgerichten, und oft sind Landgerichte für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig. Durch diese regionale Zuständigkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte erledigen die Rolle der Berufungsinstanz für Amtsgerichte und sind gleichzeitig die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr. 3. Behandelte Rechtsgebiete:
Als entscheidender Teil der deutschen Gerichtsstruktur dienen Landgerichte, indem sie die Rechtsmittelinstanz für mehrere Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte darstellen und sich mit komplexeren rechtlichen Angelegenheiten befassen. Durch ihre Mitwirkung wird sichergestellt, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und von hoher Qualität ist.