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Landgericht München II

Gerichtsstand in Bayern

Landgericht München II

Übernahme bestimmter Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung unterschiedlicher Rechtsgebiete sind die Hauptaufgaben der Landgerichte, die in Deutschland als höhere Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit agieren.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der zweiten Instanz und haben nachfolgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Als Instanz für Berufungen der Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen nachprüfen Landgerichte Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse, während sie eigene Rechtsurteile in komplexeren Fällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: In Strafsachen haben Landgerichte die Verantwortlichkeit für schwerwiegendere Straftaten im Vergleich zu Amtsgerichten, wozu z.B. Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte gehören. Die Entscheidung über Schuld oder Unschuld des Beklagten sowie die Verkündigung von Strafen obliegen ihnen.

  • Familienrecht: Die Übernahme familiengerichtlicher Aufgaben durch Landgerichte ist in einigen Bundesländern, besonders in größeren Städten, möglich.
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    2. Verantwortlichkeit:
    Im Vergleich zu den Amtsgerichten erstreckt sich die Zuständigkeit der Landgerichte über einen größeren geografischen Kreis, und häufig sind sie für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig. Diese regionale Zuständigkeit gewährleistet, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. In der Funktion der Instanz für Berufungen der Amtsgerichte erledigen Landgerichte auch die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit höheren Streitwerten gehören zu ihren Aufgaben.

  • Strafrecht: Landgerichte sind für Strafsachen mit schwerwiegenderen Anklagen verantwortlich, zu denen Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte gehören.

  • Die Zuständigkeit von Landgerichten erstreckt sich in einigen Bundesländern auch auf Streitigkeiten im Bereich Handels- und Wettbewerbsrecht.

  • Landgerichte spielen eine wesentliche Rolle in der deutschen Gerichtsbarkeit, da sie als Rechtsmittelinstanz für viele Amtsgerichtsentscheidungen dienen und sich mit rechtlich komplexen Angelegenheiten befassen. Landgerichte spielen eine bedeutende Rolle bei der Sicherstellung der Einheitlichkeit und Güte der Rechtsprechung in Deutschland.