Rex Lex Logo

Landgericht Augsburg

Gerichtsstand in Bayern

Landgericht Augsburg

Als höhere Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit übernehmen die Landgerichte in Deutschland spezifische Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der zweiten Gerichtsinstanz und haben nachfolgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Landgerichte übernehmen die Rolle einer Instanz für Berufungen der Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen, indem sie Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse prüfen und eigene Rechtsurteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit übergeordneten Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: In Strafsachen besitzen Landgerichte die Zuständigkeit für schwerwiegendere Straftaten im Vergleich zu Amtsgerichten, wozu z.B. Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte gehören. Die Entscheidung über Schuld oder Unschuld des Beklagten sowie die Verkündigung von Strafen obliegen ihnen.

  • Familienrecht: Landgerichte können in einigen Bundesländern, vor allem in größeren Städten, zudem familiengerichtliche Aufgaben übernehmen.
  • Rechtsschutzversicherungsvergleich Augsburg

    2. Verantwortlichkeit:
    Landgerichte sind für einen größeren geografischen Kreis verantwortlich als die Amtsgerichte und erledigen häufig die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Durch diese regionale Verantwortlichkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Als Berufungsinstanz der Amtsgerichte dienen Landgerichte und dienen als Erstinstanz für Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt.

    Rechtsschutzversicherungsvergleich Augsburg

    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit höheren Streitwerten gehören zu ihren Aufgaben.

  • Strafrecht: Schwerwiegende Strafsachen wie Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte fallen in den Verantwortlichkeitsbereich der Landgerichte.

  • Landgerichte haben in einigen Bundesländern ebenfalls die Verantwortlichkeit für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

  • Als bedeutender Teil der deutschen Gerichtsstruktur fungieren Landgerichte, indem sie die Rechtsmittelinstanz für zahlreiche Entscheidungen der Amtsgerichte darstellen und sich mit komplexeren rechtlichen Angelegenheiten befassen. Durch ihre Mitwirkung wird sichergestellt, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und von hoher Qualität ist.