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Landesarbeitsgericht Südbayern

Gerichtsstand in Bayern

Landesarbeitsgericht Südbayern

Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezialisierte Gerichte in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Bundeslandebene zuständig sind. Hier sind grundlegende Informationen zu ihren Aufgaben, Verantwortlichkeiten und behandelten Rechtsgebieten:

1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Berufungsinstanzen für Rechtsentscheidungen der Arbeitsgerichte in erster Instanz zu dienen. Sie kontrollieren Rechtsmittel gegen Rechtsentscheidungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Instanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Aufgabe, sicherzustellen, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen sorgfältig und gerecht behandelt werden.

Rechtsschutzversicherungsvergleich

2. Zuständigkeit:
Die Kompetenz der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das jeweilige Bundesland, in dem sie sich befinden. Sie sind vorwiegend für Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Verfahren sind sie die zweite Gerichtsinstanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.

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3. Behandelte Rechtsgebiete:

  • Kündigungsschutzrecht: In diesem Zusammenhang geht es um Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in Beziehung auf Kündigungen, Abmahnungen und Entlassungen.

  • Arbeitsvertragsrecht: Sie entscheiden über Berufungen in Verfahren, die arbeitsvertragliche Bestimmungen, Arbeitsbedingungen, Gehalt und andere arbeitsrechtliche Fragen angehen.

  • Arbeitszeitrecht: Verfahren im Zusammenhang mit Arbeitszeitregelungen, Überstunden und Urlaubsansprüchen werden gleichfalls von den Landesarbeitsgerichten abgehandelt.

  • Diskriminierung und Gleichbehandlung: Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Arbeitsgerichte in Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung und weiteren geschützten Merkmalen werden nachgeprüft.

  • Betriebsverfassungsrecht: Landesarbeitsgerichte verhandeln Berufungen in puncto der Betriebsverfassung und der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten.

  • Tarifrecht: Sie können über Berufungen in Tarifvertrags- und tariflichen Streitigkeiten entscheiden.

  • Die Landesarbeitsgerichte haben eine wichtige Rolle bei der Gewähr der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Bundeslandebene. Sie tragen dazu bei, die Qualität und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht sicherzustellen und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Differenzen fair und gerecht abgehandelt werden.