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Landgericht Bamberg

Gerichtsstand in Bayern

Landgericht Bamberg

Übernahme bestimmter Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung unterschiedlicher Rechtsgebiete sind die Hauptaufgaben der Landgerichte, die in Deutschland als übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit agieren.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der zweiten Gerichtsinstanz und haben nachfolgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Berufungsinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen sind die Landgerichte, die Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse überkontrollieren und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität aussprechen.

  • Strafsachen: In Strafsachen haben Landgerichte die Zuständigkeit für schwerwiegendere Vergehen im Verhältnis zu Amtsgerichten, wozu z.B. Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte gehören. Die Entscheidung über Schuld oder Unschuld des Angeklagten sowie die Verhängung von Strafen obliegen ihnen.

  • Familienrecht: Landgerichte können in einigen Bundesländern, vor allem in größeren Städten, auch familiengerichtliche Aufgaben übernehmen.
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    2. Verantwortlichkeit:
    Landgerichte sind für einen größeren geografischen Kreis zuständig als die Amtsgerichte und übernehmen oftmals die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Die regionale Zuständigkeit dieser Gerichte stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Die Verantwortlichkeit von Landgerichten erstreckt sich als Berufungsinstanz über die Amtsgerichte und als Erstinstanz auf Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit übergeordneten Streitwerten gehören zu ihren Aufgaben.

  • Strafrecht: Schwerwiegende Strafsachen wie Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte fallen in den Zuständigkeitsbereich der Landgerichte.

  • Die Zuständigkeit von Landgerichten erstreckt sich in einigen Bundesländern zudem auf Streitigkeiten im Bereich Handels- und Wettbewerbsrecht.

  • Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein wesentlicher Teil der deutschen Gerichtsstruktur. Ihr Beitrag besteht darin, die Einheitlichkeit und Qualität der Rechtsprechung in Deutschland sicherzustellen.