Rex Lex Logo

Landgericht München I

Gerichtsstand in Bayern

Landgericht München I

Die Landgerichte in Deutschland haben als übergeordnete Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Verantwortlichkeit für bestimmte Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der zweiten Gerichtsinstanz und haben nachfolgende Hauptaufgaben:

  • Zivilsachen: Die Funktion der Berufungsinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen liegt bei den Landgerichten, die Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse überkontrollieren und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit übergeordneten Streitwerten oder rechtlicher Komplexität aussprechen.

  • Strafsachen: Landgerichte sind in Strafsachen für die Verhandlung schwerwiegender Vergehen zuständig, die über die Zuständigkeit von Amtsgerichten hinausgehen. Dazu gehören z.B. Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Ihre Aufgaben umfassen die Entscheidung über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten sowie die Verhängung von Strafen.

  • Familienrecht: Familiengerichtliche Aufgaben können von Landgerichten in einigen Bundesländern, insbesondere in größeren Städten, übernommen werden.
  • Rechtsschutzversicherungsvergleich München

    2. Verantwortlichkeit:
    Die Zuständigkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen umfangreicheren geografischen Kreis im Vergleich zu den Amtsgerichten, und in vielen Fällen sind sie für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig. Diese regionale Verantwortung stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. Als Berufungsinstanz der Amtsgerichte fungieren Landgerichte und dienen als Erstinstanz für Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt.

    Rechtsschutzversicherungsvergleich München

    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit übergeordneten Streitwerten sind sie für Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte verantwortlich.

  • Strafrecht: Landgerichte sind für Strafsachen mit schwereren Vorwürfen zuständig, zu denen Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte gehören.

  • In einigen Bundesländern sind Landgerichte auch in handels- und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten zuständig.

  • Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein wesentlicher Teil der deutschen Gerichtsbarkeit. Landgerichte spielen eine bedeutende Rolle bei der Sicherstellung der Einheitlichkeit und Güte der Rechtsprechung in Deutschland.