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Gerichtsstände Rex Lex

In den häufigsten Justizsystemen gibt es eine Rangordnung von Instanzen, welche jeweilig unterschiedliche Aufgaben und Funktionen haben. An dieser Stelle sind einige der verbreitesten Instanzen und ihre standartisierten Aufgabe:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland existiert ein vielstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten wie auch Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die niederste} Instanz und haben die Rolle, Strafverfahren,Strafprozesse und Zivilverfahren von geringerem Wert und Familienverfahren zu behandeln.
Landgerichte sind die zweite Instanz und besitzen die Funktion, Strafsachen sowie Zivilsachen von größerem Geldwert und Handelssachen zu behandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die nächst übergeordnete Gerichtsinstanz und haben die Funktion, Berufungen gegen Entscheidungen der Landgerichte sowie Revisionen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Gerichtsinstanz im Zivilrecht und Strafrecht und richtet in endgültiger Instanz über Revisionsverfahren, die von den Oberlandesgerichten an ihn weitergereicht werden.

Es gibt auch extra Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, die sich mit festen Sektoren des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Sozialgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Sozialrecht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Differenzen in Bezug auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Die Struktur der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik gliedert sich in drei Instanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die niederste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in niederster Instanz über die Streitigkeiten im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte. Jedes Bundesland hat mindestens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Urteile der Landessozialgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten in Bezug auf Rechtsentscheidungen der öffentlichen Verwaltung, wie beispielsweise Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die erste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Rechtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die dritte und letzte Instanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Rechtsprechung von Streitigkeiten im Arbeitssgericht zuständig. Dazu gehören z.B. Auseinandersetzungen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Die Struktur der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte wie auch das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Instanz über die Streitigkeiten im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Rechtsentscheidungen der Arbeitssgerichte. Jedes Bundesland hat wenigstens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Instanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In Deutschland existiert sowohl ordentliche wie auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat mindestens ein Finanzgericht, das für die Entscheidung von Auseinandersetzungen zuständig ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Instanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die niederste Instanz sind. sobald ein Steuerpflichtiger mit einer Rechtsprechung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim Finanzgericht eingeben. Wenn das Finanzgericht die Klage abweist, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim BFH einlegen. In letzter Gerichtsinstanz ist der BFH entscheidungsbefugt.