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In den verbreitesten Justizsystemen gibt es eine Hierarchie von Gerichtsinstanzen, die jeweils unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten haben. Hier sind ein paar der verbreitesten Gerichtsinstanzen und ihre standartisierten Funktionen:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein mehrstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die erste} Instanz und besitzen die Rolle, Strafsachen und Zivilprozesse von nicht sehr hohem Wert und Familienverfahren zu verhandeln.
Landgerichte sind die nächsthöhere Instanz und haben die Aufgabe, Strafverfahren,Strafprozesse sowie Zivilsachen von größerem Geldwert und Handelsstreitigkeiten zu abhandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die dritte Gerichtsinstanz und haben die Aufgabe, Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Landgerichte sowie Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Gerichtsinstanz im Zivilrecht und Strafrecht und entscheidet in letzter Gerichtsinstanz über Revisionsverfahren, die von den Oberlandesgerichten an ihn weitergereicht werden.

Es gibt auch extra Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, welche sich mit festen Bereichen des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Sozialgerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten im Sozialrecht verantwortlich. Dazu gehören z.B. Differenzen in Bezug auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Die Struktur der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die erste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Differenzen im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Urteile der Sozialgerichte. Jedes Bundesland hat wenigstens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die dritte und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Differenzen im Verwaltungsrecht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten in Bezug auf Urteile der öffentlichen Verwaltung, wie beispielsweise Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Die Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die erste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Rechtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Arbeitssgericht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Differenzen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Die Struktur der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte und das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Streitigkeiten im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Rechtsentscheidungen der Arbeitssgerichte. Jedes Bundesland hat wenigstens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die dritte und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In Deutschland existiert sowohl ordentliche als auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat wenigstens ein Finanzgericht, das für die Rechtsprechung von Streitigkeiten verantwortlich ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Gerichtsinstanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die erste Gerichtsinstanz sind. sobald ein Steuerpflichtiger mit einer Entscheidung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Einspruch einlegen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim Finanzgericht einreichen. Wenn das Finanzgericht die Beschwerde abweist, kann der Steuerpflichtige Klage beim BFH einlegen. In letzter Instanz ist der BFH entscheidungsbefugt.